Stadtwerke Wismar

Messwesen

Auf den folgenden Seiten erhalten Sie Informationen zu den Voraussetzungen und Bedingugen des Messstellenbetriebes und der Messung von Strom und Gas im Verantwortungsbereich der Stadtwerke Wismar Netz GmbH.

Information zu "Intelligenten Zählern"

Kundeninfo Pilotprojekt
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Das EnWG sieht vor, dass Messstellenbetreiber ab dem 1. Januar 2010 beim Einbau von Messeinrichtungen in Gebäuden, die neu an das Energieversorgungsnetz angeschlossen werden oder einer größeren Renovierung unterzogen werden, Messeinrichtungen einzubauen haben, die dem jeweiligen Anschlussnutzer den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegeln.

Soweit es technisch machbar und wirtschaftlich zumutbar ist, haben Messstellenbetreiber gemäß 21 b Absatz 3 a EnWG ab dem 1. Januar 2010 auch bei bestehenden Messeinrichtungen entsprechende Messeinrichtungen anzubieten.

Eine generelle Handhabung zum Einbau solcher Zähler wie vorab beschrieben ist noch nicht vorgesehen, weil die gesetzlichen, behördlichen und datenschutzrechtlichen Anforderungen noch nicht definiert sind.

Für den Einbau, den Betrieb und die Wartung von Messeinrichtungen nach § 21b Abs. 3a und 3b EnWG werden gesonderte Entgelte erhoben. Die Höhe dieser Entgelte sind Bestandteile der jeweils gültigen Preisblätter zur Netznetznutzung.

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