Stadtwerke Wismar

Veröffentlichungspflichtige Kennzahlen aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz

Nachfolgend zeigen wir gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 2 EEG die von der Stadtwerke Wismar Netz GmbH nach § 8 Abs. 1 oder Abs. 2 EEG abgenommenen und nach § 16 Abs. 1 EEG vergüteten Strommengen, die für diese Strommengen nach Maßgabe der §§ 18 - 33 EEG i.V.m. § 66 EEG gezahlten Vergütungen sowie die vermiedenen Netzentgelte gemäß § 35 Abs. 2 EEG für den Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010 an.

Energieträger Strommenge (kWh)  Vergütung 2)  (EUR)vermiedene Netzentgelte 1) (EUR) 
 Wasserkraft 33.526 2.571,44 € 459,31 €
 Deponiegas108.100 8.291,27 € 389,16 €
 Klärgas00,00€0,00 €
 Grubengas 0 0,00 € 0,00 €
 Biomasse943.040180.040,21 € 3.394,94 €
 Geothermie 0 0,00 € 0,00 €
 Windenergie822.493 74.846,86 € 2.960,97 €
 Solare Strahlungsenergie 1.108.582426.730,91 €10.115,28 €
Summe 3.015.741692.480,69  €17.319,66 €
   (1) (2)
 Vergütung nach Abzug verm. NE (EUR)  675.161,03 € (3)=(1)-(2)

1) vermiedene Netzsentgelte gemäß § 35 Abs. 2 EEG

2) Die Vergütungen beinhalten die nach § 33 Abs. 2 EEG (selbst verbrauchter Solarstrom) geleisteten Zahlungen an Anlagenbetreiber i.H.v. 5.532,69 €. Die selbst verbrauchten Strommengen sind dagegen in der abgenommenen Strommenge nicht enthalten.

Der EEG-pflichtige Letztverbraucherabsatz im Netzgebiet der Stadtwerke Wismar Netz GmbH für das Jahr 2010 beträgt 194.548.016 kWh.

 

Bericht gemäß § 52 Abs. 1 EEG  Informationen der Öffentlichkeit

 Netzbetreiber: Stadtwerke Wismar Netz GmbH
 Zeitraum: 01.01.-31.12.2010
 vorgelagerter Übertragungsnetzbetreiber: 50Hertz Transmission GmbH
Einleitung

Gemäß  § 52 des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) sind Netzbetreiber verpflichtet, einen Bericht über die Ermittlung der von ihnen nach § 45 bis 49 EEG  mitgeteilten Daten unverzüglich nach dem 30. September eines Jahres im Internet zu veröffentlichen und bis zum Ablauf des Folgejahres vorzuhalten.

Grundsystematik
Die gemäß §§ 16 EEG durch den aufnahmeverpflichteten Verteilnetzbetreiber an die Anlagenbetreiber ausgezahlten Vergütungen werden gemäß § 35 EEG durch den vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber, abzüglich der nach § 18 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung ermittelten vermiedenen Netzentgelte, dem aufnahmeverpflichteten Verteilnetzbetreiber erstattet. 

Daten
Im Jahr 2010 speisten 62 Anlagen mit einer installierten Gesamtleistung von 2471 kW eine Energiemenge von 3.015.741 kWh in das Verteilnetz der Stadtwerke Wismar Netz GmbH ein.

  • Mengenermittlung:                
    Die eingespeisten Wirkarbeitsmengen der EEG-Anlagen werden entweder durch die Ablesung der Zählerstände durch die Anlagenbetreiber oder durch die Fernauslesung der Zähler durch die Stadtwerke Wismar Netz GmbH ermittelt.
  • Meldungen von Anlagenbetreibern an die Stadtwerke Wismar Netz GmbH:
    Von den EEG-Anlagenbetreibern, deren Anlagen an das Netz der Stadtwerke Wismar Netz GmbH angeschlossen sind, wurden die für die Vergütungszahlungen und den bundesweiten Belastungsausgleich erforderlichen Daten gemäß §§ 34 - 36 EEG angefordert, sofern diese Daten nicht bereits vorlagen.
  • Meldungen der Stadtwerke Wismar Netz GmbH an die 50Hertz Transmission GmbH:
    Die für den bundesweiten Ausgleich der Strom- und Vergütungsflüsse (EEG-Ausgleichsmechanismus) erforderlichen Daten wurden gemäß §§ 34 - 36 EEG an die 50Hertz Transmission GmbH übermittelt. Durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gemäß § 50 EEG wurde die Richtigkeit der auf die einzelnen Energieträger aggregierten EEG-Einspeisemengen, Vergütungen und vermiedenen Netzentgelte geprüft und testiert. Ein Testat-Exemplar wurde der 50Hertz Transmission GmbH zur Verfügung gestellt.

Die geforderten Berichtsdaten haben wir in der folgenden Excel- Datei zusammengestellt: